Arbeitsschutz für Studenten (Nachtrag)
Normalerweise sollte man Seltsames nicht mit Seltsamen bekämpfen. Ich habe das trotzdem mal getan und der entsprechenden Stelle der Uni eine Mail geschickt und gefragt, wieso sie denken, dass ich als Student deren Arbeitsschutz und das staatliche Arbeitsrecht befolgen soll, obwohl überhaupt kein Arbeitsvertrag besteht. Das ist doch bestimmt wie bei Selbständigen, wo das alles auch nicht gilt, weil eine entsprechende Vertragsgrundlage fehlt. Die arbeitgeberliche Fürsorgepflicht soll gerne den passenden Leuten zu Teil werden, aber möglichst nicht pauschal allen. Es heißt, man soll Beschäftigungsverbote (z.B. Mutterschutz) einhalten. Dann bräuchte man vielleicht auch Stechuhren, damit kontrolliert werden kann, dass niemand die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten nicht überschreitet.
NACHTRAG: Diese Sachen stehen auf einer Unterseite von arbeitsschutz.tu-dortmund.de und auf dem Merkblatt, was wir bekommen haben. Da steht auch, dass ich eine Sorgfaltspflicht gegenüber der Arbeit meiner Kommilitonen habe. Also das ist doch von ganz einem anderen Stern.
This entry was posted on Wednesday, October 26th, 2011 at 3:11 pm and is filed under Allgemein . You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

October 26th, 2011 at 6:24 pm
Öh, wtf? Inwiefern wollen sie dir denn Arbeitsschutz und -recht zukommen lassen? Hab ich ja noch nie gehört (also von meiner Uni), erläuter doch mal.
October 26th, 2011 at 7:36 pm
Na die kommen halt an und sagen: “Du bist Student, daher gelten für dich alle Arbeitsgesetze und unsere Fürsorgepflicht genauso wie für alle Beschäftigten.” Und dass das so sein soll, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.