Paintball AGB

 

Allgemeine Bestimmungen von TBG
a) Die Veranstaltung dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute.
c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluß des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.


Die Bedingungen der Paintball-Halle

Allgemein

- Sicherheit steht an oberster Stelle!
- Allen Anweisungen der Mitarbeiter und Schiedsrichter ist unbedingt Folge zu leisten
- Jeder Anwesende hat verantwortungsbewußt zu handeln, sollten fragen sein, stehen die Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
- Jegliche Form von militärischer Tarnkleidung ist ausdrücklich verboten. Auch Einzelteile wie Feldhose, -jacke oder -mütze sind verboten.
- Wer direkt oder indirekt auf Fenster, Elektroinstallation schießt, oder versucht außerhalb des Spielfeldes zu schießen, muß DM 50,- Schadensersatz zahlen, bzw. den entstandenen Schäden wiedergutmachen und wird unverzüglich des Geländes verwiesen!
- Waren oder Leistungen die einmal verkauft wurden, können nicht zurückgegeben werden. Ausnahme, es liegt ein Fehler oder Mangel vor. Beispiele: Keine Rücknahme von überschüssiger Paint, ein nicht funktionierender Verleihmarkierer wird selbstverständlich ausgetauscht.

Spieler

- Jeder Spieler muß mit einem gültigen Ausweis seine Volljährigkeit nachweisen (Personalausweis, Reisepaß)
- In den Räumlichkeiten der PaintballFabrik herrscht ein absolutes Alkoholverbot (sowohl vor, während als auch nach den Spielen). Ebenso herrscht ein Spielverbot für alkoholisierte oder berauschte Personen.

Sicherheit

- Das Abschießen von Paintballs ist ausschließlich AUF den beiden Spielfeldern sowie der Chroni-Station/Target-Range erlaubt!
- Die Spieler haben dafür zu sorgen, daß ihre Schußgeschwindigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Höhe von max. 214 fps nicht überschreitet. Die eingestellte Schußgeschwindigkeit ist vor dem ersten Spiel dem Spielfeldbetreiber nachzuweisen und auch auf Nachfrage. (Anm. v. TBG: ist bei Leihausrüstung schon passend eingestellt)
- Ein passender Laufstopfen (Barrelplug), welcher mindestens einen Ball abfängt ohne selber aus dem Lauf zu fliegen, muß JEDERZEIT außerhalb der Spielfelder und der Chroni-Station im Lauf sein. Der Laufstopfen wird vor Verlassen des Spielfeldes / Chroni-Station in den Lauf gesteckt und erst herausgenommen, wenn man sich wieder auf dem Spielfeld / Chroni-Station befindet! (Anm. v. TBG: Barrelplug ist bei Leihausrüstung dabei)
- Eine spezielle Paintballmaske muß IMMER und zu JEDERZEIT von allen Personen getragen werden die auf das Spielfeld / die Chroni-Station gehen, sich dort befinden und darf erst abgenommen werden, wenn das Spielfeld / die Chroni-Station verlassen wurde! (Anm. v. TBG: Barrelplug ist bei Leihausrüstung dabei)
- Jeder Anwesende hat darauf zu achten, das ein sicherer Spielablauf gewährt ist, die Vorschriften eingehalten werden und bei Zuwiderhandlung einzuschreiten als auch den Mitarbeitern dies unverzüglich zu melden !